Das Jahr 2025 bringt so viel Unruhe in die deutschen Kommunalfinanzen, dass die die erstmals umgesetzten, länderweise unterschiedlichen Grundsteuer-Modelle beinahe in den Hintergrund treten. Aber nur beinahe. Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt bieten bei der zentralen Grundsteuer B jeder einzelnen Kommune die Wahl, einen einheitlichen Hebesatz zu nutzen oder zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken zu differenzieren und letztere höher zu besteuern. Diese beiden Alternativen dennoch gleichmäßig und verzerrungsfrei im kommunalen Finanzausgleich zu berücksichtigen, ist nicht trivial. Auf der Herbsttagung des Fachverbands der Kämmerinnen und Kämmerer NRW in Hagen stellt Michael Thöne die FiFo-Lösung vor, wie sie auch mit dem GFG NRW 2026 umgesetzt werden soll. Hier der zugehörige FiFo-Bericht Nr. 35.