Die Studie untersucht neuartige Fragen zur Berücksichtigung der reformierten Grundsteuer im kommunalen Finanzausgleich. Der Fokus liegt auf Nordrhein-Westfalen; andere deutsche Länder müssen vergleichbare Fragen beantworten.
Anfang 2025 ist in Deutschland die reformierte Grundsteuer in Kraft getreten. Als eine wichtige kommunale Einnahmequelle werden ihre Einnahmen im kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt. Zum Schutz der kommunalen Hebesatzautonomie werden diese Einnahmen aber nicht mit den lokal verantworteten, unterschiedlichen Hebesätzen veranschlagt, sondern mit fiktiven, einheitlichen Nivellierungshebesätzen.
Mit dem zusätzlichen nordrhein-westfälischen Grundsteuerhebesatzgesetz (NWGrStHsG) erhalten die Gemeinden die Option, wie bisher einen einheitlichen Hebesatz der Grundsteuer B zu nutzen oder alternativ zwei unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke anzuwenden. Diese Wahlmöglichkeit zwischen zwei alternativen Hebesatzsystemen stellt die Hebesatznivellierung im kommunalen Finanzausgleich vor eine neue Herausforderung.
Die Studie formuliert die denkbaren alternativen Nivellierungsregeln, dieses Hebesatz-Optionsmodell rechtssicher sowie allokativ und distributiv gerecht in den Finanzausgleich integrieren. Die Regelungsalternativen werden mit Simulationsrechnungen auf ihrer Leistungsfähigkeit getestet. Von den drei denkbaren Alternativen sticht „Einer für alle“ weit hervor; sie ist die einzige wirklich neutrale Nivellierungsregel.
Zudem betrachtet die Studie kurz die Nivellierung der landwirtschaftlichen Grundsteuer A, verneint die Frage nach der Nivellierung der optionalen Grundsteuer C und empfiehlt, die Grundsteuer in der reformbedingten Übergangszeit nur mit kurzem Stützzeitraum im Finanzausgleich zu berücksichtigen.
Formal ist die Untersuchung als Ergänzungsstudie zum Vorhaben „Überprüfung Klimaansatz und mehrjährige Steuerkraft im kommunalen Finanzausgleich des Landes Nordrhein-Westfalen“ beauftragt worden.
Auftraggeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Bearbeiter:innen: Dipl.-Vw. Eva Gerhards, Dr. Michael Thöne,
Veröffentlichung: FiFo Bericht Nr. 35